01.11.2016
Einigung über Erbschaftsteuer-Reform
Bis zuletzt hat die Koalition über Korrekturen des Gesetzentwurfs zur Anpassung des Erbschaftsteuer-/
Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts[1] beraten. Nach letzten Änderungen insbesondere im Bereich der Besteuerung von Familienunternehmen, des Verwaltungsvermögens und des Kapitalisierungsfaktors beim Ertragswertverfahren liegt nunmehr eine Einigung vor. Die Neuregelungen sollen bereits rückwirkend ab dem 1. Juli 2016 angewendet werden.