01.04.2023
Abfindung an weichenden Mieter keine anschaffungsnahen Herstellungskosten
Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen können nicht sofort als Werbungs-kosten geltend gemacht werden, wenn diese innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung des Gebäudes durchgeführt werden und die Aufwendungen ohne Umsatzsteuer 15 % der Anschaffungskosten des Gebäu-des übersteigen (sog. anschaffungsnahe Herstellungskosten – § 6 Abs. 1 Nr. 1a Satz 1 EStG). In diesem Fall kommt nur ein Abzug im Rahmen der Gebäudeabschreibungen in Betracht.
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