01.12.2021
Privates Veräußerungsgeschäft: Zeitnaher Verkauf nach unentgeltlicher Übertragung
Die Veräußerung einer Immobilie innerhalb von 10 Jahren nach dem Erwerb ist grundsätzlich steuerpflichtig, soweit sie nicht zuvor zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde.[1] Bei unentgeltlicher Übertragung – wie durch Schenkung oder Erbschaft – wird die sog. Spekulationsfrist des Übertragenden fortgeführt.[2] Bisher war unklar, ob nach Einführung dieser Fortführungsregelung eine rechtsmissbräuchliche Gestaltung vorliegt, wenn das Grundstück zeitnah nach einer Schenkung vom Begünstigten veräußert wird; insbesondere wenn dabei deutlich weniger Einkommensteuer als bei der Veräußerung durch den Übertragenden anfällt.
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