01.03.2021
Abgabefrist für Steuererklärungen 2019 sowie Karenzzeit für Steuerzinsen werden gesetzlich verlängert
Wie bereits berichtet,[1] wird die Abgabefrist für von Beratern erstellte Steuererklärungen des Jahres 2019 (z. B. für Einkommen-, Körperschaft-, Umsatzsteuer) um 6 Monate bis zum 31.08.2021verlängert, ohne dass ein besonderer Antrag gestellt werden muss.
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