01.10.2020
Praxis- und Behandlungsräume als häusliche Betriebsstätte
Aufwendungen für betrieblich genutzte Räume (z. B. Werkstätten, Betriebs-, Lager-, Ausstellungs-, Behandlungs- und Praxisräume) sind grundsätzlich unbeschränkt als Betriebsausgaben abzugsfähig, auch wenn sie ihrer Lage nach mit dem privaten Wohnbereich verbunden sind.
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