01.03.2022
Bonuszahlungen der gesetzlichen Krankenkassen
Beitragszahlungen an Krankenkassen sind als Sonderausgaben abzugsfähig. Erfolgen umgekehrt Zahlungen der Krankenkasse an ihr Mitglied, ist zu prüfen, ob insoweit eine den Sonderausgabenabzug mindernde Beitragsrückerstattung vorliegt.
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