01.03.2022
Grundsteuerreform: Steuererklärungspflichten noch in diesem Jahr
Das Bundesverfassungsgericht[1] hatte die der Grundsteuer zugrunde liegenden Einheitswerte für Grundstücke für verfassungswidrig erklärt, dem Gesetzgeber allerdings eine Übergangsfrist eingeräumt. Eine Grundsteuerreform soll zum 01.01.2025 in Kraft treten. Bis dahin müssen alle Grundstücke in der Bundesrepublik neu bewertet werden und erhalten neue Einheitswerte.
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