01.08.2023
Verzinsung von Kaufpreisraten im Zusammenhang mit der Veräußerung von Privatvermögen
Werden im Zusammenhang mit der Übertragung von Privatvermögen (z. B. eines Einfamilienhauses) Kaufpreisforderungen langfristig, d. h. länger als ein Jahr, gestundet, so sind die geleisteten Zahlungen (Kaufpreisraten) nach langjähriger Rechtsprechung[1] in einen Tilgungs- und einen Zinsanteil aufzuteilen. Der Zinsanteil unterliegt dann beim Verkäufer als Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG der Einkommensteuer und ist im Fall einer Ratenzahlung jährlich zu versteuern.
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