01.09.2021
Zahlungen der Krankenkassen als Beitragsrückerstattung
Aufwendungen für eine gesetzliche oder private Kranken- und Pflegeversicherung können unbegrenzt als Sonderausgaben geltend gemacht werden, soweit mit den Beiträgen ein Basisversicherungsschutz erlangt wird.[1]
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