01.01.2023
Inflationsausgleichsgesetz: Änderungen für die Jahre 2022, 2023 und 2024
Mit dem vom Bundesrat verabschiedeten Inflationsausgleichsgesetz[1] werden Kindergeld, Kinderfreibetrag und Grundfreibetrag angehoben sowie der Einkommensteuertarif zum Ausgleich der „kalten Progression“ angepasst:
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