01.08.2015
Verbesserung der steuerlichen Familienförderung und Tarifentlastungen ab 2015 beschlossen
Im Rahmen eines Änderungsgesetzes[1] werden der steuerliche Grundfreibetrag, der Kinderfreibetrag, das Kindergeld sowie der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und der Unterhaltshöchstbetrag angehoben. Im Einzelnen ergibt sich insbesondere Folgendes:
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