01.02.2020
Nachträglicher Wegfall der Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim
Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Übertragung einer selbstgenutzten Wohnung (Familienheim) im Wege der Erbfolge auf den überlebenden Ehepartner oder die Kinder steuerfrei. Dies setzt neben dem Übergang des Eigentums voraus, dass die Wohnung zur Selbstnutzung durch den Erben bestimmt ist.
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