01.10.2017
Betriebsausgabenabzug bei pauschal versteuerten Geschenken an Geschäftsfreunde – keine Verschlechterung
Der Bundesfinanzhof[1] hatte entschieden, dass die Übernahme der Pauschalsteuer nach § 37b EStG für Geschenke, die einem Geschäftspartner zugewendet werden, ein „weiteres“ Geschenk darstellt. Dies hätte zur Folge, dass die Wertgrenze für den Betriebsausgabenabzug von Geschenken im Ergebnis niedriger wäre als der in § 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG bestimmte Betrag von 35 Euro, weil die übernommene Pauschalsteuer einbezogen werden müsste.
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