01.12.2018
Verbilligte Überlassung einer Wohnung
Bei Vermietung einer Wohnung an Angehörige wie z. B. Kinder, Eltern oder Geschwister ist darauf zu achten, dass der Mietvertrag dem zwischen Fremden Üblichen entspricht und der Vertrag auch tatsächlich so vollzogen wird (z. B. durch regelmäßige Mietzahlungen und Nebenkostenabrechnungen).
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