01.07.2021
Zurückbehaltung von Sonderbetriebsvermögen bei unentgeltlicher Übertragung eines Mitunternehmeranteils
Wird ein Betrieb, ein Teilbetrieb oder ein Mitunternehmeranteil unentgeltlich z. B. auf Kinder übertragen, so sind die Buchwerte des Betriebsvermögens von dem unentgeltlichen Erwerber fortzuführen (§ 6 Abs. 3 EStG); es entsteht also kein steuerpflichtiger Veräußerungs- oder Entnahmegewinn. Voraussetzung für dieses „Buchwertprivileg“ ist, dass der Betrieb, Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil insgesamt unentgeltlich übertragen wird.
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