01.10.2020
Jahressteuergesetz 2020: Geplante Änderungen
Der Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2020[1] enthält zahlreiche Gesetzesänderungen in verschiedenen Bereichen; besonders hervorzuheben sind folgende Punkte:
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Der Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2020[1] enthält zahlreiche Gesetzesänderungen in verschiedenen Bereichen; besonders hervorzuheben sind folgende Punkte:
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Werden unangemessen hohe Vergütungen an den Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH gezahlt, ist der unangemessene Teil dem Gewinn der Gesellschaft hinzuzurechnen und erhöht so die Ertragsteuern der Gesellschaft. Die Besteuerung erfolgt also so, als wenn von vornherein angemessene Vergütungen gezahlt worden wären. Bei einer gemeinnützigen Einrichtung sind die Folgen überhöhter Zahlungen dagegen deutlich drastischer.
Weiterlesen01.10.2020
Behinderte Menschen können für ihre Anforderungen des täglichen behinderungsbedingten Lebensbedarfs anstelle eines Einzelnachweises im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen (§ 33 EStG) einen Behinderten-Pauschbetrag geltend machen.
Weiterlesen01.10.2020
Beiträge zu einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung im Rahmen der sog. Basisversorgung sind in vollem Umfang als Sonderausgaben zu berücksichtigen (siehe hierzu auch die Anlage zu diesem Informationsbrief).
Weiterlesen01.09.2020
Während der Corona-Krise arbeiten Mitarbeiter vermehrt im sog. Homeoffice. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob bzw. wie auf den häuslichen Arbeitsplatz entfallende Aufwendungen steuerlich z. B. als Werbungskosten berücksichtigt werden können.
Weiterlesen01.09.2020
Bei Anschaffung bzw. Herstellung von beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens bei Gewerbetreibenden, Selbständigen oder Freiberuflern, die bestimmte Grenzen nicht überschreiten, kommt neben der „normalen“ Abschreibung eine Sonderabschreibung in Höhe von bis zu 20 % in den ersten 5 Jahren in Betracht. Sind entsprechende Investitionen noch nicht durchgeführt, aber geplant, kann der steuerliche Effekt durch Bildung eines Investitionsabzugsbetrags vorgezogen werden (vgl. § 7g EStG).
Weiterlesen01.09.2020
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf[1] vorgelegt, der zum Teil stufenweise ab dem Jahr 2021 Verbesserungen insbesondere beim Kindergeld und Kinderfreibetrag sowie beim Grundfreibetrag vorsieht. Flankiert werden diese Maßnahmen durch tarifliche Entlastungen zum Ausgleich der „kalten Progression“ in den Jahren 2021 und 2022. Der folgenden Übersicht können die wichtigsten Änderungen entnommen werden:
Weiterlesen01.09.2020
Aufwendungen für den behinderungsbedingten Umbau der eigenen Wohnung (z. B. Einbau eines Treppenlifts, einer barrierefreien Dusche) können ggf. im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen[1] steuerlich berücksichtigt werden (vgl. § 33 EStG).[2] Eine Grenze wurde bislang dann gesehen, wenn es um Aufwendungen geht, die über die Mindestvoraussetzungen für ein menschenwürdiges Dasein hinausgehen und eher aus einem frei gewählten Konsumverhalten resultieren, wie z. B. der behindertengerechte Umbau einer Motorjacht.[3]
Weiterlesen01.09.2020
Die private Nutzung eines PKW, der zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird, ist für jeden Kalendermonat mit 1 % des inländischen Listenpreises[1] (zuzüglich der Kosten für Sonderausstattung einschließlich Umsatzsteuer) anzusetzen. Alternativ kann die Privatnutzung mit den durch Belege und ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nachgewiesenen tatsächlichen Aufwendungen angesetzt werden.[2]
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