01.05.2016
Betriebsausgabenabzug für die Veranstaltung von Golfturnieren
Die Veranstaltung von Golfturnieren durch einen Unternehmer fällt grundsätzlich unter das Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 EStG (sog. Repräsentationsaufwendungen). Die Aufwendungen sind nicht abzugsfähig, sobald ein auch nur potenzieller sportlicher oder gesellschaftlicher Nutzen für den Unternehmer bzw. mögliche Geschäftspartner nicht ausgeschlossen werden kann. Der Bundesfinanzhof hat sich hierzu in zwei aktuellen Entscheidungen geäußert.
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