01.02.2020
Nachweis der betrieblichen Nutzung eines PKW für den Investitionsabzugsbetrag
Der Investitionsabzugsbetrag sowie die korrespondierenden Sonderabschreibungen können für Wirtschaftsgüter in Anspruch genommen werden, die fast ausschließlich (zu mindestens 90 %) betrieblich genutzt werden.[1] Wird ein PKW durch den Unternehmer genutzt und die 1 %-Regelung angewendet, ist grundsätzlich von einem schädlichen Nutzungsumfang auszugehen. Die 90 %ige betriebliche Nutzung des Fahrzeugs ist anhand von geeigneten Unterlagen darzulegen und kann regelmäßig durch Vorlage eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs nachgewiesen werden.[2]
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