01.10.2020
Unangemessen hohe Geschäftsführervergütungen bei gemeinnützigen Einrichtungen
Werden unangemessen hohe Vergütungen an den Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH gezahlt, ist der unangemessene Teil dem Gewinn der Gesellschaft hinzuzurechnen und erhöht so die Ertragsteuern der Gesellschaft. Die Besteuerung erfolgt also so, als wenn von vornherein angemessene Vergütungen gezahlt worden wären. Bei einer gemeinnützigen Einrichtung sind die Folgen überhöhter Zahlungen dagegen deutlich drastischer.
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