01.02.2021
Dauerfristverlängerung für Umsatzsteuer-Vorauszahlungen 2021
Unternehmer, die ihre Umsatzsteuer-Voranmeldungen monatlich übermitteln, können eine Dauerfristverlängerung für 2021 in Anspruch nehmen, wenn sie einen entsprechenden Antrag bereits für 2020 gestellt hatten oder diesen Antrag erstmals bis zum 10.02.2021 stellen.
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