01.12.2019
Weitere Steueränderungen ab 2020 und später
Mit einem vom Bundesrat verabschiedeten „Dritten Bürokratieentlastungsgesetz“[1] werden ab dem 1. Januar 2020 u. a. auch steuerliche Vorschriften geändert:
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Mit einem vom Bundesrat verabschiedeten „Dritten Bürokratieentlastungsgesetz“[1] werden ab dem 1. Januar 2020 u. a. auch steuerliche Vorschriften geändert:
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Die Mindestlohn-Kommission (paritätisch besetzt aus Vertretern von Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften) hat beschlossen, den gesetzlichen Mindestlohn von bisher 9,19 Euro auf 9,35 Euro je Zeitstunde anzuheben. Durch eine entsprechende Rechtsverordnung ist diese Anhebung rechtsverbindlich.[1]
Weiterlesen01.12.2019
Bei Vermietung einer Wohnung z. B. an Kinder, Eltern oder Geschwister zu Wohnzwecken ist darauf zu achten, dass der Mietvertrag dem zwischen Fremden Üblichen entspricht und der Vertrag auch tatsächlich so vollzogen wird (z. B. durch regelmäßige Mietzahlungen und Nebenkostenabrechnungen).
Weiterlesen01.12.2019
Bisher war unklar, ob ein Unternehmer aus Umzugskosten, die er seinem Arbeitnehmer erstattet, den Vorsteuerabzug geltend machen kann. Ein Finanzgericht[1] hatte dies für möglich angesehen. Diese Auffassung hat nun der Bundesfinanzhof[2] grundsätzlich bestätigt und den Vorsteuerabzug aus Rechnungen eines vom Arbeitgeber beauftragten Maklers für die Vermittlung von Wohnungen für neue Arbeitnehmer zum Abzug zugelassen. Nach Auffassung des Gerichts ist die Leistung im eigenen Interesse des Arbeitgebers und damit für das Unternehmen erbracht worden.
Weiterlesen01.12.2019
Die gezahlte Kirchensteuer kann regelmäßig im Jahr der Zahlung in vollem Umfang als Sonderausgabe abgezogen werden. Umgekehrt werden Kirchensteuer-Erstattungen, die mangels ausreichender Kirchensteuer-Zahlungen nicht verrechnet werden können (sog. Erstattungsüberhang), zum Gesamtbetrag der Einkünfte hinzugerechnet (§ 10 Abs. 4b EStG), erhöhen also das Einkommen. Derartige Situationen können z. B. dann entstehen, wenn Vorauszahlungen zur Kirchensteuer zu hoch festgesetzt waren und im Jahr der Erstattung nur geringe oder keine Kirchensteuer mehr festzusetzen ist.
Weiterlesen01.12.2019
Grundsätzlich müssen ab dem 1. Januar 2020 alle (älteren) elektronischen Registrierkassen über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen verfügen. Da eine entsprechende Einrichtung aber derzeit noch nicht flächendeckend auf dem Markt verfügbar ist, wird die Umstellungsfrist bis zum 30. September 2020 verlängert.[1]
Weiterlesen01.11.2019
Selbständige, Vermieter, Rentenbezieher oder Arbeitnehmer, die zur Abgabe von Einkommensteuer-Erklärungen verpflichtet sind und diese von einem Berater erstellen lassen, haben ihre Steuererklärungen erstmals für das Jahr 2018 grundsätzlich spätestens bis zum letzten Februartag des übernächsten Jahres abzugeben.[1] Für die Abgabe der Steuererklärung 2018 wäre dies der 29. Februar 2020.[2]
Weiterlesen01.11.2019
Bei nichtbilanzierenden Steuerzahlern mit Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) oder bei Vermietungs- und Kapitaleinkünften werden Einnahmen und Ausgaben grundsätzlich in dem Kalenderjahr steuerlich berücksichtigt, in dem sie zu- bzw. abgeflossen sind (vgl. § 11 EStG). Beim Zufluss von Einnahmen ist z. B. der Zeitpunkt der Entgegennahme von Bargeld, eines Schecks oder die Gutschrift auf dem Bankkonto maßgebend.
Weiterlesen01.11.2019
Zum lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtigen Arbeitslohn eines Arbeitnehmers gehören – neben dem Barlohn – grundsätzlich auch Sachbezüge und sonstige Vorteile, die der Arbeitnehmer im Zusammenhang mit seiner Beschäftigung von seinem Arbeitgeber erhält.
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