01.08.2017
Steuerbefreiung für Sanierungserträge neu geregelt
Der Bundesfinanzhof[1] hatte die bisherige Praxis zur regelmäßigen Steuerbefreiung von Gewinnen aus dem Erlass von betrieblichen Schulden zum Zweck der Sanierung eines Unternehmens als rechtswidrig beurteilt. Daraufhin hat der Gesetzgeber eine neue Regelung zur Besteuerung von Sanierungsgewinnen getroffen.[2]
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