01.09.2025
Aufwendungen für die eigene Beerdigung
Beerdigungskosten können unter bestimmten Voraussetzungen von den Erben als außergewöhnliche Belastungen im Rahmen des § 33 EStG steuermindernd geltend gemacht werden. Dies ist nach einer aktuellen Entscheidung des Finanzgerichts Münster dagegen nicht für die eigene Bestattungsvorsorge möglich, auch wenn dadurch den Erben Beerdigungskosten erspart werden.[1]
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