01.09.2024
Einkommensteuersenkung für 2024 bis 2026
Die Bundesregierung plant, die Einkommensteuer für die Jahre 2024[1] (rückwirkend), 2025[2] und 202613 zu senken, weil der einkommensteuerliche Grundfreibetrag an das inflationsbedingt gestiegene Existenzminimum anzupassen ist. Die weiteren Eckpunkte im Tarifverlauf sollen entsprechend angeglichen werden; nur der Grenzbetrag für den Beginn der sog. Reichensteuer mit dem Steuersatz von 45 % soll unverändert bei 277.826 Euro (Ehepartner: 555.652 Euro) bleiben.
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