01.07.2024
Vermächtnis im Zusammenhang mit „Berliner Testament“
Im Rahmen von Erbfolgeregelungen setzen sich Eheleute häufig gegenseitig als Alleinerben ein. Sind erbberechtigte Abkömmlinge (Kinder) vorhanden, sollen diese regelmäßig davon abgehalten werden, ihre gesetzlichen Pflichtteilsansprüche bereits beim Tod des erstversterbenden Elternteils geltend zu machen. Beanspruchen Kinder den Pflichtteil dennoch, können diese dann nach dem Tod beider Elternteile von der Erbfolge insgesamt ausgeschlossen werden (sog. Pflichtteilsstrafklausel).
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