Reduzierter Umsatzsteuersatz: Sonderfragen zu Abschlagsrechnungen / Vorausrechnungen

Reduzierter Umsatzsteuersatz: Sonderfragen zu Abschlagsrechnungen / Vorausrechnungen

Insbesondere im Bereich der Baubranche stellt sich die Frage, wie mit laufenden Bauvorhaben umzugehen ist, deren Fertigstellung für das II. Halbjahr 2020 geplant ist. Auch hier gilt der Grundsatz des Zeitpunktes der Leistungsausführung für die Anwendung des zutreffenden Steuersatzes.

 

Beispiel:

 

Der Bauunternehmer wurde mit der Erstellung des Rohbaus eines Einfamilienhauses beauftragt und erstellt eine Abschlagsrechnung über netto 100.000 € am 15.06.2020. Es ist damit zu rechnen, dass die Leistung (die Fertigstellung und die Abnahme des fertigen Rohbaus) am 15.12.2020 erfolgt.

 

Lösung: Die Abschlagsrechnung könnte bereits am 15.06.2020 mit 16% USt ausgestellt werden, unabhängig davon, dass die Neuregelung erst ab dem 01.07.2020 gilt. Es kommt stets darauf an, wann die Leistung und damit die Fertigstellung und Abnahme des Bauwerkes ausgeführt wird. Die Schlussrechnung am 15.12.2020 ist zwingend mit 16% USt auszustellen.

 

Erfolgt die Abnahme – entgegen der vorherigen Planung – erst am 05.01.2021, gilt die Leistung zu diesem Zeitpunkt als ausgeführt mit der Folge, dass die gesamte Leistung in der Schlussrechnung mit 19% USt abzurechnen ist.

 

Hinweis: Wurden bereits im ersten Halbjahr 2020 und früher Abschlagsrechnungen mit 19% USt ausgestellt und erfolgt die Fertigstellung im zweiten Halbjahr 2020, ist eine Korrektur der bereits ausgestellten Abschlagsrechnungen nicht zwingend erforderlich. Die bereits in Rechnung gestellte Umsatzsteuer kann über die zu erstellende Schlussrechnung mit 16% USt entsprechend angerechnet werden.

 

Beispiel für eine Schlussrechnung:

 

Auftrag über die Erstellung des Rohbaus (s.o.) über 300.000 € netto, der am 15.12.2020 fertig ist:

 

-       Abschlag über 100.000 € + 19.000 € USt am 15.06.20 auf dem Bankkonto

-       Abschlag über 100.000 € + 16.000 € USt am 31.10.20 auf dem Bankkonto

-       Endrechnung über 300.000 € + 48.000 € USt (16%) = 348.000 €

Abschlagsrechnungen -200.000 € - 35.000 € Umsatzsteuer = -235.000 €
Schlussrechnung = 113.000 €

Mai 14

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