Steuerpläne der neuen Regierungskoalition

Steuerpläne der neuen Regierungskoalition

Die Koalitionspartner der neuen Regierung haben in ihrem Koalitionsvertrag auch eine Reihe steuerlicher Maßnahmen vereinbart.

Im Folgenden ist eine Auswahl der wichtigsten Neuregelungen dargestellt. Zu beachten ist, dass noch nicht klar ist, ob diese Änderungen auch tatsächlich so umgesetzt werden bzw. in welcher konkreten Ausgestal­tung.

•  Degressive Abschreibung: Es soll eine degressive Abschreibung auf Ausrüstungsinvestitionen (z. B. Pro­duktionsmaschinen, Fahrzeuge, Betriebsvorrichtungen) in Höhe von 30 % in den Jahren 2025, 2026 und 2027 eingeführt werden.

•  Körperschaftsteuer: Der Körperschaftsteuer-Tarif soll in fünf Schritten beginnend ab dem 01.01.2028 um jährlich 1 % bis auf 10 % gesenkt werden.

•  Einkommensteuer: Der Einkommensteuer-Tarif soll für kleine und mittlere Einkommen gesenkt werden, um die finanzielle Belastung dieser Haushalte zu reduzieren und die Kaufkraft zu stärken.

•  Kinderfreibetrag: Bei einer Erhöhung des Kinderfreibetrags soll auch das Kindergeld entsprechend angepasst werden, um Familien finanziell zu entlasten.

•  Alleinerziehenden-Entlastungsbetrag: Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende soll verbessert werden, um diese besonders belastete Gruppe zu unterstützen.

•  Solidaritätszuschlag: Der Solidaritätszuschlag bleibt unverändert bestehen.

•  Steuerliche Anreize für Mehrarbeit: Überstundenzuschläge, die über die tariflich vereinbarte Vollzeit­arbeit hinausgehen, werden steuerfrei gestellt, um Mehrarbeit attraktiver zu machen.

•  Pendlerpauschale: Die Pendlerpauschale soll ab dem 01.01.2026 auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer erhöht werden, um Berufspendler zu entlasten.

•  Ehrenamt und Gemeinnützigkeit: Die Übungsleiterpauschale soll auf 3.300 Euro und die Ehrenamts­pauschale auf 960 Euro erhöht werden, um ehrenamtliches Engagement zu fördern.

•  Umsatzsteuer in der Gastronomie: Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) für Speisen (ohne Getränke) in der Gastronomie soll ab dem 01.01.2026 dauerhaft auf 7 % reduziert werden.

•  Aktivrente: Wer das gesetzliche Rentenalter erreicht hat und freiwillig weiterarbeitet, erhält von sei­nem Gehalt bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei. Das soll Anreize schaffen, länger im Berufsleben zu bleiben.

Bekämpfung von Steuerhinterziehung: Es werden zusätzliche Maßnahmen zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und zur Sicherung der Staatseinnahmen ergriffen.

IMG 2375 EBBING2

Steuer-News

Artikel anschauen

Citylauf

Kanzlei-News

Artikel anschauen

Mußenbrock & Partner mbB

Wirtschaftsprüfer und Steuerberater

Dülmener Weg 221
46325 Borken

Zentrale: +49 2861 93 11 0
Telefax: +49 2861 93 11 20

E-Mail: kanzlei@mussenbrock-partner.de