Durchschnittssteuersatz sinkt zum 6.12.2024 auf 8,4 %

Durchschnittssteuersatz sinkt zum 6.12.2024 auf 8,4 %

Ab dem 6. Dezember 2024 sinkt der Durchschnittsteuersatz für land- und forstwirtschaftliche Betriebe, die die Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG anwenden, von 9,0 % auf 8,4 %. Diese Änderung folgt der Verkündung des Jahressteuergesetzes 2024 am 5. Dezember 2024. Die Senkung sollte ursprünglich zum 1. Januar 2024 durch das Wachstumschancengesetz erfolgen, verzögerte sich jedoch.

Für die Anwendung der Durchschnittssatzbesteuerung müssen Betriebe einen Vorjahresumsatz von maximal 600.000 EUR haben. Der Steuersatz für andere Umsätze bleibt bei 5,5 % bzw. 19 %. Die Steuersatzsenkung bringt für land- und forstwirtschaftliche Betriebe jedoch geringere Einnahmen, da sie keine Umsatzsteuer abführen müssen und ein Vorsteuerabzug unterstellt wird.

Zum 1. Januar 2025 wird der Steuersatz erneut gesenkt, diesmal auf 7,8 %, was zusätzlichen bürokratischen Aufwand bedeutet. Eine Anpassung der Steuersätze in Rechnungen und Buchhaltung ist erforderlich. Ab 2026 wird der Durchschnittssatz nach einem neuen Berechnungsschema ermittelt.

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