Wachstumschancengesetz verabschiedet

Wachstumschancengesetz verabschiedet

Der Bundesrat hat dem Entwurf eines Wachstumschancengesetzes[1] in der Fassung des Vermittlungsaus­schusses zugestimmt. Im Folgenden die wichtigsten Änderungen, die überwiegend ab 2024 anzuwenden sind:

•  Anhebung der Grenzen für die Buchführungspflicht beim Umsatz von 600.000 Euro auf 800.000 Euro und beim Gewinn von 60.000 Euro auf 80.000 Euro

•  Anhebung der Betriebsausgaben-Abzugsgrenze für Geschenke an Geschäftsfreunde von 35 Euro auf 50 Euro

•  Befristete Wiedereinführung der degressiven Abschreibung von beweglichen Wirtschaftsgütern (§ 7 Abs. 2 EStG) mit 20 % bzw. der doppelten linearen Abschreibung vom 01.04.2024 bis 31.12.2024

•  Befristete Einführung einer degressiven Abschreibung für neue Wohngebäude mit 5 % vom jeweiligen Restwert in der Zeit vom 01.10.2023 bis 30.09.2029 (Bauantrag bzw. Kaufvertrag; § 7 Abs. 5a EStG n. F.)

•  Verbesserung der Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau nach § 7b EStG und Verlängerung des Anwendungszeitraums um 2 Jahre und 9 Monate

•  Anhebung der Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 EStG von 20 % auf 40 % der Investitionskosten

•  Anhebung der Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte von 600 Euro auf 1.000 Euro

•  Anpassung der Besteuerung von Renten aus der Basisversorgung: Anstieg des Besteuerungsanteils bzw. Kürzung des Versorgungsfreibetrags und des Altersentlastungsbetrags werden ab dem Jahr 2023 zeitlich gestreckt, sodass die vollständige Besteuerung von Renten nicht bereits 2040, sondern erst bei Renten­beginn ab 2058 erfolgt.

•  Der Sockelbetrag von 1 Mio. Euro bzw. 2 Mio. Euro beim Verlustabzug wird nicht angehoben; der abzieh­bare Anteil der übersteigenden Verluste steigt auf 4 Jahre befristet von 60 % auf 70 %.

•  Erhöhung der Grenze für die Befreiung von der Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen von 1.000 Euro auf 2.000 Euro erst ab 2025

•  Anhebung der Grenze für die umsatzsteuerliche Ist-Besteuerung (Berechnung der Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten) von 600.000 Euro auf 800.000 Euro

 

Von den ursprünglich geplanten Änderungen sind u. a. folgende gestrichen worden:

•  Das geplante Klimaschutz-Investitionsprämiengesetz

•  Anhebung der Grenzen für geringwertige Wirtschaftsgüter auf 1.000 Euro

•  Anhebung der Reisekostenpauschalen für Verpflegungsmehraufwand auf 15 bzw. 30 Euro

•  Anhebung des Freibetrags für Betriebsveranstaltungen auf 150 Euro

•  Freigrenze für Vermietungseinnahmen von 1.000 Euro pro Jahr



[1]    Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness vom 27.03.2024 (BGBl 2024 I Nr. 108).

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