Einkommensteuer-Erklärungen 2018: Abgabe bis Ende Februar 2020

Einkommensteuer-Erklärungen 2018: Abgabe bis Ende Februar 2020

Erstmals für Einkommensteuer-Erklärungen 2018 gilt eine neue Abgabefrist: Entsprechende Erklärungen, die von Beratern erstellt werden, sind – von Vorabanforderungen abgesehen – regelmäßig bis zum letzten Februartag 2020[1] beim Finanzamt einzureichen.

Zur Einhaltung dieser Frist ist darauf zu achten, dass sämtliche (ggf. noch ausstehenden) relevanten Unter­lagen im Hinblick auf die Fertigstellung der Steuererklärung rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden.


[1] Siehe § 149 Abs. 3 und 4 Abgabenordnung.

April 17

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