01.04.2015
Private Kapitalerträge in der Einkommensteuer-Erklärung 2014
Seit 2009 ist die Besteuerung von privaten Kapitalerträgen grundsätzlich durch einen Kapitalertragsteuerabzug in Höhe von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer[1] abgegolten (vgl. § 32d EStG).
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