01.03.2016
Zumutbare Belastung bei Krankheitskosten verfassungsgemäß
Aufwendungen, denen man sich aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann, können als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden, soweit die Aufwendungen den Umständen nach notwendig sind und einen angemessenen Betrag nicht übersteigen (§ 33 EStG). Die Aufwendungen müssen außergewöhnlich sein. Diese Voraussetzungen sind regelmäßig für Krankheitskosten erfüllt.
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