01.04.2016
Besuchsfahrten zur auswärtigen Tätigkeitsstätte des Ehepartners keine Werbungskosten
Die Kosten für beruflich veranlasste Fahrten (zu einer auswärtigen Tätigkeitsstätte) können grundsätzlich in tatsächlicher Höhe als Werbungskosten i. S. von § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG geltend gemacht werden. Der Bundesfinanzhof[1] hatte in einem aktuellen Urteil darüber zu entscheiden, ob die Aufwendungen für die Besuchsfahrten zur auswärtigen Tätigkeitsstätte des Ehepartners auch als Werbungskosten berücksichtigt werden können. Die Ehefrau besuchte ihren auf verschiedenen Baustellen im Ausland eingesetzten Ehemann am Tätigkeitsort.
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