Grundsteuer-Erlass wegen Ertragsminderung

Ein Grundsteuer-Erlass wegen einer Ertragsminderung bei bebauten Grundstücken kommt nicht nur bei außergewöhnlichen und vorübergehenden Umständen in Betracht, sondern z. B. auch bei schwacher Miet­nachfrage bzw. Unvermietbarkeit der Immobilie aufgrund der allgemein schwierigen Wirtschaftslage.

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Bonuszahlungen der gesetzlichen Krankenkassen

Beitragszahlungen an Krankenkassen sind als Sonderausgaben abzugsfähig. Erfolgen umgekehrt Zahlungen der Krankenkasse an ihr Mitglied, ist zu prüfen, ob insoweit eine den Sonderausgabenabzug mindernde Bei­tragsrückerstattung vorliegt.

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Häusliches Arbeitszimmer in einer gemeinsamen Wohnung von Ehepartnern

Aufwendungen für ein beruflich genutztes sog. häusliches Arbeitszimmer sind in der Regel bis zu einem Be­trag von 1.250 Euro als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abzugsfähig, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht; ein unbegrenzter Abzug der Aufwendun­gen ist möglich, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet (vgl. § 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG). Fraglich ist aber, welche Aufwendungen überhaupt abzugs­fähig sind, wenn sich das Arbeitszimmer in einer gemeinsamen Wohnung von Ehepartnern befindet, ein Teil des Arbeitszimmers also rechnerisch dem anderen Ehepartner gehört.

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Grundsteuerreform: Steuererklärungspflichten noch in diesem Jahr

Das Bundesverfassungsgericht[1] hatte die der Grundsteuer zugrunde liegenden Einheitswerte für Grund­stücke für verfassungswidrig erklärt, dem Gesetzgeber allerdings eine Übergangsfrist eingeräumt. Eine Grundsteuerreform soll zum 01.01.2025 in Kraft treten. Bis dahin müssen alle Grundstücke in der Bundes­republik neu bewertet werden und erhalten neue Einheitswerte.

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Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung bei Betriebsaufgabe

Für die (geplante) Investition in bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bei Gewerbetreibenden, Selbständigen und Freiberuflern – deren Gewinn höchstens 200.000 Euro beträgt – können die steuerlichen Effekte durch Bildung eines Investitionsabzugsbetrags von bis zu 50 % der geplanten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vorgezogen werden. Bei erfolgter Investition kommt zudem eine Sonderabschreibung von bis zu 20 % in den ersten 5 Jahren in Betracht. Die Begünstigung nach § 7g EStG setzt u. a. voraus, dass das Wirtschaftsgut sowohl im Jahr der Anschaffung bzw. der Herstellung als auch im darauffolgenden Wirtschaftsjahr (fast) ausschließlich betrieblich genutzt wird.
In Fällen der unterjährigen Aufgabe oder Veräußerung eines Betriebs entsteht in der Regel ein sog. Rumpfwirtschaftsjahr. Bislang war umstritten, ob für Wirtschaftsgüter, die im Vorjahr angeschafft bzw. hergestellt wurden, die Begünstigungen nach § 7g EStG entfallen.

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Umsatzsteuer auf Ratenzahlungen

Grundsätzlich wird die Umsatzsteuer nach „vereinbarten Entgelten“ ermittelt (sog. Soll-Besteuerung). Dabei entsteht die Umsatzsteuer mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Leistungen (Lieferungen und sonstige Leistungen) erbracht worden sind. Bei Vorauszahlungen und Anzahlungen vor Leistungserbringung entsteht die Umsatzsteuer allerdings bereits bei deren Vereinnahmung (siehe § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a UStG).

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Privates Veräußerungsgeschäft: Verkauf von Kryptowährungen

Der Handel mit virtuellen Währungen bzw. Kryptowährungen – wie z. B. Bitcoin oder Ether – wird immer beliebter. Daher stellt sich die Frage nach der steuerlichen Behandlung der Gewinne bzw. Verluste aus Geschäften mit diesen virtuellen Währungen. Hinsichtlich der Veräußerung von im Privatvermögen gehaltenen Kryptowährungen geht die Finanzverwaltung bisher davon aus, dass es sich grundsätzlich um ein der Einkommensteuer unterliegendes privates Veräußerungsgeschäft handelt, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Verkauf bzw. Tausch weniger als ein Jahr beträgt (§ 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG).

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Frist für Jahresmeldungen in der Sozialversicherung: 15. Februar

Für alle sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer, die über den Jahreswechsel hinaus beschäftigt werden, müssen Arbeitgeber regelmäßig eine Jahresmeldung an die zuständige Einzugsstelle elektronisch übermitteln. Darin sind u. a. der Zeitraum der Beschäftigung und das sozialversicherungspflichtige Arbeitsentgelt für das abgelaufene Jahr anzugeben.

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Lohnsteuerbescheinigungen 2021

Bis Ende Februar 2022 hat der Arbeitgeber nach den Eintragungen im Lohnkonto die Lohnsteuerbescheinigung 2021 elektronisch zu erstellen und die erforderlichen Daten in einem amtlich vorgeschriebenen Verfahren nach Maßgabe des § 93c AO an die Finanzverwaltung zu übermitteln (§ 41b Abs. 1 EStG).

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