01.04.2017
Private Kapitalerträge in der Einkommensteuer-Erklärung 2016
Die Besteuerung von privaten Kapitalerträgen ist grundsätzlich durch einen Kapitalertragsteuerabzug in Höhe von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer[1] abgegolten (vgl. § 32d EStG). Kapitalerträge müssen daher regelmäßig nicht in der Einkommensteuer-Erklärung angegeben werden.
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