Durch die steuerverschärfende Rechtslage klaffen die handelsrechtlichen und bilanzsteuerrechtlichen Vorgaben immer weiter auseinander. Deshalb muss zusätzlich zu einer Handelsbilanz ebenso eine davon abweichende Steuerbilanz erstellt werden. Wir unterstützen Sie gerne bei dieser Aufgabe.
Bei der Bilanzierung ist man dem Konflikt „Steuerbelastung senken oder wirtschaftliche Stärke zeigen“ durch steigende regulatorische Vorschriften immer stärker ausgesetzt. Dabei ist Fingerspitzengefühl und eine genaue Kenntnis der aktuellen Rechtslage gefragt.
Gerade auch das Rating Ihrer Hausbank darf bei den Ansatz- und Bewertungsvorschriften nicht außer Acht gelassen werden. Wir unterstützen Sie bei Optimierungsentscheidungen und sind bei den Gesprächen mit Ihrer Hausbank, insbesondere mit Blick auf kurz- und langfristige Finanzierungen, an Ihrer Seite. Profitieren Sie insbesondere hier von unserem über die Jahre aufgebauten Netzwerk und der vorhandenen Reputation in der Region.
Abhängig vom Umfang der im Rahmen des Jahresabschlusses anfallenden Prüfungshandlungen müssen Bescheinigungen formuliert werden. Neben der „einfachen“ Bescheinigung über die Erstellung des Jahresabschlusses werden hier immer häufiger vom Kreditinstitut Jahresabschlüsse mit Plausibilitätsbeurteilungen verlangt.
Grundlage unserer Bescheinigungen sind die Verlautbarungen der Bundessteuerberaterkammer, die bei allen berechtigten Interessenträgern umfassende Akzeptanz genießt.
Bei Bedarf besteht immer auch die Möglichkeit, die Prüfungshandlungen zu erweitern und im Rahmen freiwilliger Prüfungen über die M & P GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft einen Bestätigungsvermerk in Anlehnung an Regelungen der §§ 316 ff HGB.