01.06.2018
Berufliche Nutzung einer im (Mit-)Eigentum des Ehepartners stehenden Wohnung
Die Berücksichtigung von Abschreibungen und Schuldzinsen für eine betrieblich oder beruflich genutzte Immobilie ist grundsätzlich auch dann möglich, wenn der Nutzende nicht Eigentümer z. B. einer Wohnung ist; entscheidend ist vielmehr, dass er die Aufwendungen im beruflichen Interesse getragen hat.
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