01.04.2016
Nachträgliche Schuldzinsen eines Mietobjektes – Verwendung einer Kapitallebensversicherung zur Tilgung
Schuldzinsen für ein Vermietungsobjekt können auch nach dessen Veräußerung unter bestimmten Voraussetzungen weiter als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abgezogen werden, wenn der Veräußerungserlös nicht zur Schuldentilgung ausreicht.[1] Ist in die Finanzierung der Immobilie ggf. eine Kapitallebensversicherung einbezogen worden, war bisher offen, inwiefern eine Verpflichtung zur Schuldentilgung durch Verwendung der Versicherungssumme besteht.
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